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Transportkostenentschädigung U-Abo

Transportkostenentschädigung U-Abo

Gemäss § 13b der Verordnung für die Sekundarschulen vom 13. Mai 2003 (SGS 642.11) haben Schülerinnen und Schüler mit einem unzumutbaren Schulweg Anspruch auf eine Transportkostenentschädigung des Kantons. 

Diese beträgt 80% der Kosten eines Umweltschutz-Abonnements für Junioren (CHF 433.60). Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Kilchberg, Oltingen, Rünenberg, Wenslingen und Zeglingen sind automatisch anspruchsberechtigt.

Die Gemeinde Anwil übernimmt die Bestellung des Umweltschutz-Abonnements für die Schüler und Schülerinnen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten beziehen das Abo direkt von der Gemeinde und müssen nur 20% der Kosten übernehmen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Einwohnergemeinde.

Ebenfalls automatisch anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Buus und Maisprach. Die Transportkostenentschädigung für Schülerinnen und Schüler aus diesen Gemeinden werden zu 100% (CHF 542.00) direkt von der entsprechenden Einwohnergemeinde übernommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Einwohnergemeinde.

Schülerinnen und Schüler aus anderen Gemeinden, deren Schulweg aufgrund des Zeitbedarfs für den Schulweg, der Beschaffenheit des Schulwegs oder aus persönlichen Gründen unzumutbar ist, können gemäss § 13b Abs. 2 Bst. c der Verordnung für die Sekundarschulen ein Gesuch um Transportkostenentschädigung an das Amt für Volksschulen richten. Als unzumutbar gilt insbesondere ein Schulweg von mindestens 6 Leistungskilometern (dabei wird die effektive Länge sowie die Höhendifferenz berücksichtigt, wobei 100m Höhendifferenz 1 Kilometer entsprechen) oder einer Höhendifferenz von mindestens 150 Metern.

Mit dem Übertritt an die Sekundarschule Gelterkinden erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten ein Formular für die Erhebung der Bankverbindung. Die Auszahlung der U-Abo-Beteiligung erfolgt jeweils im September. Die Beschaffung des U-Abos ist Sache der Eltern/Erziehungsberechtigten (ausser Gemeinden Anwil, Buus und Maisprach).

 


Sekundarschule Gelterkinden
Hofmatt
4460 Gelterkinden

Telefon: 061 552 02 40
sekundarschule.gelterkinden@sbl.ch

08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Am Montagnachmittag und Mittwoch
bleibt das Sekretariat geschlossen.

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Webmaster: Thomas Wehrli

 

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