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Spezielle Förderung

Spezielle Förderung

Grundhaltung
Die Sekundarschule Gelterkinden ist gemäss der Änderung des Bildungsgesetzes im Jahr 2020 eine «Schule für alle». Sie geht von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Lernenden aus und begegnet diesen mit einer integrativen Grundhaltung. Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern Lernerfolge zu ermöglichen. Damit dies gelingen kann, unterstützt die Spezielle Förderung Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Bildungsbedarf individuell. Sie belgeitet und fördert deren Entwicklung ganzheitlich, prozessorientiert und stärkt das Selbstvertrauen. 

Angebote der Speziellen Förderung

Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich gleicht einen störungs- oder behinderungsbedingten Nachteil aus oder hebt diesen auf. Dafür braucht es eine vorliegende Indikation oder Diagnose (Lese-Rechtschreibstörung, Rechtschreibstörung, Rechenstörung, ADHS, ADS, ASS, …), welche der SPD[1] oder die KJP[2] erstellt. Im Anschluss empfiehlt der SPD oder die KJP der Schulleitung, aufgrund der Indikation einen Nachteilsausgleich auszustellen. 
Die Schulleitung legt die Massnahmen des Nachteilausgleichs in Rücksprache mit den Lehrpersonen fest. Der Nachteilsausgleich wird mittels schriftlicher Vereinbarung dokumentiert und von allen Beteiligten unterzeichnet. Erst dann werden die Massnahmen angewendet.
Die Schülerinnen und Schüler werden gemäss der regulären Lernzielanforderungen beurteilt. Beurteilung, Beförderung und Übertritt erfolgen deshalb nach den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs werden im Zeugnis nicht vermerkt.

Förderunterricht: nur im Leistungszug E/P mit Nachteilsausgleich möglich
Liegt eine Empfehlung für Nachteilsausgleich vor, welche der SPD oder die KJP erstellt hat, haben die Schülerinnen und Schüler des Leistungszugs E und P Recht auf Förderunterricht. Der Förderunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Lerntechnik, Arbeitsorganisation, fachliche Förderung oder Selbstmanagement. In der Regel findet der Förderunterricht in Gruppen, eine Lektion pro Woche, statt. Ein Austritt aus dem Förderunterricht ist auf Ende des Schuljahrs möglich. Der Förderunterricht wird im Zeugnis nicht vermerkt.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Schülerinnen und Schüler, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, können mit DaZ integrativ an der Regelschule gefördert und in der Integration unterstützt werden. Der DaZ-Unterricht findet in der Regel in kleinen Gruppen statt. Der Unterricht hat zum Ziel, die Lernenden in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess zu fördern, damit sie am Unterricht in der Regelklasse erfolgreich teilnehmen können. Der DaZ-Unterricht wird im Zeugnis nicht vermerkt.

Förderangebot Französisch (FaZ)
Schülerinnen und Schüler, die infolge eines Wohnortwechsels über ungenügende Französischkenntnisse verfügen, können ein Schuljahr lang das Förderangebot Französisch (FaZ) besuchen. Sie nehmen dennoch am regulären Französischunterricht der Klasse teil.

Integrative Schulungsform mit individuellen Lernzielen (ILZ)
Können die regulären Lernziele trotz Unterstützung in einem oder mehreren Fächern nicht erreicht werden, können im Leistungszug A die Lernziele reduziert werden. Dies wird im Zeugnis vermerkt.
Damit reduzierte Lernziele an der Sekundarschule eingesetzt werden können, braucht es eine Anmeldung beim SPD oder KJP, welche in der 6. Klasse in Rücksprache mit der Primarlehrperson durch die Eltern erfolgen muss.
Mit dem entsprechenden Abklärungsergebnis können an der Sekundarschule individuelle, reduzierte Lernziele vereinbart werden. Dazu wird das Formular «ILZ-Vereinbarung» von allen Beteiligten (Lehrpersonen, Schülerin oder Schüler, Eltern) unterzeichnet. Erst dann werden die reduzierten Lernziele angewendet. Anpasste Lernziele werden im Zeugnis vermerkt und durch den Lernbericht beschrieben.

Kleinklasse (KK)
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im Lern- oder Leistungsvermögen bzw. in der Sozialkompetenz, die mit Integrativer Spezieller Förderung nicht ausreichend Unterstützung erhalten, können in einer Kleinklasse beschult werden. Für die Beschulung in einer Kleinklasse ist eine Abklärung durch den SPD oder die KJP erforderlich. 

Fremdsprachenklasse (FSK)
Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse bzw. mit hohem Integrationsbedarf können in einer FSK, in der Regel während einem Jahr, beschult werden. Anschliessend erfolgt der Eintritt in die Regelklasse mit Unterstützung von Deutsch als Zweitsprache.

 

[1] SPD = Schulpsychologischer Dienst Baselland
[2] KJP = Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland


Sekundarschule Gelterkinden
Hofmatt
4460 Gelterkinden

Telefon: 061 552 02 40
sekundarschule.gelterkinden@sbl.ch

08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Am Montagnachmittag und Mittwoch
bleibt das Sekretariat geschlossen.

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Webmaster: Thomas Wehrli

 

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