Schulordnung
Schulordnung
Grundsätzliches
An unserer Schule leben, arbeiten und begegnen sich viele Menschen. Damit das Miteinander gelingen kann, bestehen wir auf Einhaltung der nachfolgenden Abmachungen und Regelungen.
Respekt und Rücksichtnahme
Auf dem ganzen Schulareal verhalten wir uns alle freundlich und rücksichtsvoll.
- Wir grüssen einander und begegnen uns respektvoll.
- Wir hören einander zu und reagieren in anständiger, sachlicher Form.
- Wir lärmen nicht in den Gängen herum und achten auf Ruhe während der Unterrichtszeit.
- Wir verzichten auf körperliche und verbale Gewalt und gefährden die Gesundheit und die Integrität der andern nicht.
Sorgfalt und Sauberkeit
- Mit dem Mobiliar und dem Schulmaterial gehen wir sorgfältig um.
- Sämtliche Abfälle entsorgen wir in den Abfalleimern. PET-flaschen gehören in die PET-Sammelboxen.
- Auf dem gesamten Schulareal und in den Gebäuden ist spucken verboten.
Beschädigungen
- Wer etwas beschädigt, beschmutzt oder verschmiert, bezahlt den Schaden und/oder wird zu Reparatur- oder Putzarbeiten aufgeboten.
- Für mutwillige Beschädigungen sind die Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern, haftbar.
Benützung der Räumlichkeiten
- Jede Schülerin, jeder Schüler ist für den Zustand des Schulhauses mitverantwortlich.
- Wir verlassen unseren Arbeitsort jeweils so, dass nachfolgende Klassen ein ordentliches Zimmer antreffen.
Kleidung
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen haben in angemessener Kleidung im Unterricht zu erscheinen: keine Kopfbedeckung, nicht bauchfrei, angemessenes Dekolleté, keine Unterwäsche sichtbar. Das Tragen von Trainerhosen und Sportleggins ist nur im Sportunterricht erlaubt. Kleidung und Accessoires (u. a. künstliche Fingernägel) dürfen das Erfüllen der Aufgabenstellungen im Unterricht nicht beeinträchtigen.
Schulmaterial
- Die Schülerinnen und Schüler bringen alle Hefte, Bücher und sonstige Materialien sowie die entsprechende Sportbekleidung, inkl. Hallenturnschuhe, für das jeweilige Fach mit.
Essen und Trinken
- Im Unterricht ist das Kauen von Kaugummis nicht gestattet.
- Essen und Trinken ist nur in den Pausen und ausserhalb der Schulräume gestattet. Wassertrinken ist während dem Unterricht erlaubt.
Smartphones sowie weitere digitale Medien
- Das Smartphone der Schülerinnen und Schüler und weitere digitale Medien inklusive Zubehör (z.B. Kopfhörer) sind von 7.30 Uhr bis 11.50 Uhr und 13.30 bis 16.50 Uhr lautlos und nicht sichtbar in der Schultasche verstaut.
- Die Pausen an der Sekundarschule Gelterkinden bleiben Smartphones- und iPad-frei.
- Auch an Schulanlässen sind das Smartphone und alle weiteren digitalen und elektronischen Medien ausgeschaltet und nicht sichtbar.
- Das Abspielen von Musik über Musikanlagen, Boomboxes o. Ä. im Schulhaus und auf dem Schulareal ist nicht erlaubt.
- Ausnahmen für die Benützung im Unterricht regeln die Lehrpersonen.
- Nicht ausgeschaltete oder sichtbare Geräte werden eingezogen. Sie können von den Schülerinnen und Schülern bei der Lehrperson oder bei der Schulleitung am Ende der Unterrichtszeit abgeholt werden (Mo, Di, Fr 16.50 Uhr/Mi 11.50 Uhr/Do 16.00 Uhr).
iPad
- Das iPad und der Stift werden über Nacht zuhause vollständig geladen, damit sie im Unterricht bereit sind.
- Das iPad wird mit Vorsicht behandelt und vor Feuchtigkeit und Verschmutzung geschützt. Deshalb wird es in der Schutzhülle aufbewahrt.
- Das iPad ist ein digitales Arbeitsgerät und wird im Unterricht nur gebraucht, wenn dies die Lehrperson erlaubt. Das Gerät wird ausschliesslich für die von der Lehrperson vorgegebene Aufgabe verwendet.
- Auf dem Schulareal ist die Benutzung des iPads ausserhalb der Unterrichtszeiten inklusive Pausen nicht erlaubt. Ausgenommen ist die Mittagspause.
- Die Schule kann die Nutzung des Geräts jederzeit einschränken.
- Selbstverschuldete Schäden und der Verlust des Gerätes meldet der Schüler / die Schülerin der Klassenlehrperson. Die Haftung liegt bei der Schülerin / dem Schüler beziehungsweise der Eltern.
Suchtmittel, Rauchen, Kiffen, Alkoholkonsum
- In den Schulhäusern, auf dem gesamten Schulareal sowie auf dem Weg vom Schulareal zu den Sportanlagen gilt für die Schülerinnen und Schüler ein absolutes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten). Dies gilt auch für alle Schulanlässe (Reisen, Lager usw.).
- Auf dem gesamten Schulareal ist der Besitz, der Konsum und der Handel von Alkohol, Raucherwaren (inkl. E-Zigaretten) und Drogen strikt verboten. Sie werden bei Sichtbarwerden eingezogen.
Waffen
- Das Mitbringen jeder Art von Waffen oder deren Attrappen, von Laserpointern, Feuerwerkskörpern sowie von anderen gefährlichen Gegenständen ist auf dem ganzen Schulareal verboten. Sie werden schon bei blossem Vorhandensein eingezogen und je nach Situation wird auch die Polizei beigezogen.
- Eingezogene Waffen und Laserpointer können von den Eltern nach Rücksprache bei der Schulleitung abgeholt werden.
Verlust von Sach- und Wertgegenständen
- Die Schule ist nicht haftbar für den Verlust oder Diebstahl von Sach- und Wertgegenständen, Geld und Fahrzeugen.
Fahrzeuge
- Für das Parkieren der Velos, Scooter und Mofas ist der dafür eingerichtete Abstellplatz zu benutzen.
- Auf dem ganzen Schulareal, inklusive Schulgebäude, gilt ein Fahrverbot für Velos und Mofas sowie Skateboards, Kickboards, InlineSkates. Für den Skatepark gelten spezielle Bestimmungen.
- Es ist aber erlaubt, mit Velos und Mofas auf direktem Weg zu den Veloständern und von diesen zur nächstgelegenen Arealausfahrt zu fahren.
Schulhausöffnungszeiten
- Das Schulhaus ist für die Schülerinnen und Schüler Montag bis Freitag von 07.25 – 17.15 Uhr geöffnet.
Unterrichtsbeginn
- Spätestens beim zweiten Läuten sind die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer bereit für den Unterricht.
Pausenregelung
- Die grosse Pause um 9.55 Uhr verbringen die Schülerinnen und Schüler im Freien oder im Lesezentrum.
- Das Pausenareal darf während der Pausen nicht verlassen werden.
Allgemeine Regelungen Sportunterricht
- Alle Schülerinnen, Schüler und Sportlehrpersonen turnen in Sportbekleidung und Sportschuhen. Im Sommerhalbjahr haben sie separate Sportschuhe für draussen dabei. Das T-Shirt hat eine zum Turnen geeignete Form und Länge. Lange Haare sind zusammengebunden.
- Wer den Sportunterricht besucht, hat auch Sportbekleidung dabei und erscheint umgezogen und rechtzeitig in der Halle. Bei Unwohlsein oder kleineren Verletzungen entscheidet die Sportlehrperson zusammen mit der Schülerin / dem Schüler zu Beginn der Turnstunden, ob und in welchem Umfang am Unterricht teilgenommen wird.
- Nach der grossen Pause dürfen die Garderoben und Gänge der Turnhallen erst nach dem ersten Läuten betreten werden.
- Beim Wechsel vom Schulzimmer in die Sporthalle und umgekehrt werden auch die Kleider gewechselt und es wird auf Ruhe geachtet.
- Die Garderoben werden in ordentlichem Zustand verlassen.